Die UN-Kinderrechtskonvention geht davon aus, “dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte” (Präambelabsatz 6). So postuliert sie auch in Artikel 7 Abs. 1 ein Recht, “seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden”.
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